Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifordnung.
Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich. Wir empfehlen, vorab den original KfZ-Schein im stadtmobil-Büro abzuholen. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren.
Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus – wie Sie möchten. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar.
Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen.
Sie können den Tarif zu jedem Monatsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Für einen Wechsel in den VRN-Tarif muss beispielsweise ein gültiges (Halb-)Jahresticket für Busse und Bahnen vorliegen. Für den Wahltarif legt man sich für 12 Monate fest. Erst anschließend können Sie wieder in einen anderen Tarif wechseln. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung
Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. In einigen Regionen gibt es zusätzlich Fahrzeuge, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und irgendwo im Bediengebiet auch wieder abstellen können.
Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich und wohnortnah
Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Ihre Verfügbarkeit kann den regionalen Fahrzeuglisten entnommen oder in Ihrem stadtmobil-Büro erfragt werden.
Ja, in gekennzeichneten Fahrzeugen (Suche über den Filter bei der Buchung) befindet sich bereits ein Kindersitz. Sitzerhöhungen sind gesondert gekennzeichnet. Weitere Kindersitze können im Büro ausgeliehen werden, bei einigen stadtmobil-Organisationen auch Babyschalen.
Ja, für verschiedene Fahrzeugtypen sind Dachgepäckträger (z. B. Dachboxen, Fahrradträger ...) buchbar.
Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmer und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge.
Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Buchungszentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen. Oft kann die Buchungszentrale Ihre Buchung verlängern. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet.
Bei einer Panne informieren Sie die Buchungszentrale. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert.
Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert.
In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. Tanken Sie während Ihrer Fahrt, bezahlen Sie per Tankkarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt ¬ direkt auf Kosten von stadtmobil. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tankauslagen mit der Monatsrechnung zurück. Sie müssen das Fahrzeug nicht nach jeder Fahrt volltanken. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank abzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann.
Ja, sofern Sie mit im Fahrzeug sitzen, und Sie sich davon überzeugt haben, dass die fahrende Person einen gültigen Führerschein besitzt und fahrtüchtig ist.
Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrer versichert.
Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach!